Toilettengebühr: Wann Gastronomen kassieren dürfen – und wann nicht
Ein Schild mit der Aufschrift „Toilette 50 Cent – Gäste frei“ findet man in vielen Restaurants oder Bars. Doch wie ist die Rechtslage tatsächlich? Ein Urteil aus Berlin zeigt: Für zahlende Gäste darf der Toilettengang grundsätzlich nicht extra berechnet werden.
Für Gastronomen lohnt sich ein genauer Blick auf die Regeln, denn falsche Gebührenmodelle können schnell rechtliche Konsequenzen haben.
Gerichtsurteil: Toilettengebühr für Gäste unzulässig
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass ein Veranstaltungsunternehmen keine Gebühr für die Toilettennutzung von Gästen verlangen darf. Das Unternehmen hatte von seinen Besuchern einen Euro pro Toilettengang oder alternativ eine „Toiletten-Flatrate“ für fünf Euro verlangt.
Die Verbraucherzentrale Berlin klagte dagegen erfolgreich. Das Gericht untersagte das Modell, da es gegen die Regeln der Gaststättenverordnung verstößt.
Der Grund: Wer im Lokal etwas bestellt, schließt einen sogenannten Bewirtungsvertrag mit dem Betrieb ab. Die Nutzung der sanitären Anlagen gilt dabei als Teil der Serviceleistung. Eine zusätzliche Gebühr ist daher in der Regel nicht zulässig.
Für wen eine Toilettengebühr erlaubt ist
Anders sieht es bei Personen aus, die keine Gäste des Hauses sind. Gastronomen dürfen in diesem Fall selbst entscheiden, wie sie mit der Nutzung ihrer Toiletten umgehen:
- Nutzung komplett verweigern (Hausrecht)
- Nutzung erlauben, aber eine Gebühr verlangen
- Nutzung kostenlos gestatten
Viele Betriebe verlangen hier eine kleine Gebühr zwischen etwa 50 Cent und einem Euro, etwa um Reinigung und Wartung zu finanzieren. Wichtig ist jedoch, dass dies klar ausgeschildert ist.
Toiletten gehören zum Service für Gäste
Unabhängig von der Gebührenfrage gilt: In vielen gastronomischen Betrieben müssen Toiletten überhaupt erst bereitgestellt werden – etwa abhängig von Raumgröße, Sitzplätzen oder Alkoholausschank.
In der Praxis verlangen Behörden häufig sanitäre Anlagen, wenn ein Lokal:
- alkoholische Getränke ausschenkt
- größer als etwa 50 m² ist
- oder eine bestimmte Gästezahl erreicht.
Für Gäste sind diese Toiletten Teil des gastronomischen Angebots. Deshalb müssen sie zugänglich, sauber und ohne zusätzliche Kosten nutzbar sein.
Was Gastronomen jetzt beachten sollten
Für Betreiber von Restaurants, Bars oder Cafés lassen sich aus der aktuellen Rechtslage einige klare Punkte ableiten:
- Keine Toilettengebühr für Gäste verlangen
- Gebühren nur für Nicht-Gäste erheben
- entsprechende Hinweise klar sichtbar ausschildern
- Toiletten als Service- und Qualitätsfaktor betrachten
Saubere und gut gepflegte Toiletten sind ohnehin ein wichtiger Bestandteil des Gästeerlebnisses und wirken sich direkt auf Bewertungen und Wiederbesuche aus.
(Brauerei Leimen/ dpa/ GastroSoft/ Meta/ Welt/ SAHO)