Baden-Württemberg erlaubt Hotelübernachtungen
Bereits am Anfang der Woche hat Hamburg Hotelübernachtungen für Familienbesuche erlaubt. Nun zieht Baden-Württemberg nach: Solche Hotelübernachtungen aus familiärem Anlass seien vom 24. bis 27. Dezember nun auch explizit als Härtefälle in die Begründung der Verordnung aufgenommen worden, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. „Wir haben das ausdrücklich mit reingeschrieben, damit dem Ordnungsamt klar ist, dass das auch erlaubt ist.“ Als Härtefall gilt beispielsweise auch ein Wohnungsbrand oder wenn man mit einem Motorschaden liegen bleibt.
Geschäftsreisende dürfen sowieso weiter im Hotel übernachten. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Ausnahmeregelung für Familienbesuche Ende November kritisiert. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte eine zuvor angekündigte Genehmigung von privaten Hotelübernachtungen im Rahmen von Familienbesuchen über Weihnachten wieder zurückgezogen.
(dpa/NZ)