Booking scheitert vor EU-Gericht mit eTraveli-Übernahme
Das Buchungsportal Booking darf den Wettbewerber eTraveli auch nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht übernehmen. Die Richter in Luxemburg bestätigten eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission von 2023. Der Zusammenschluss würde den Wettbewerb erheblich behindern, teilten sie mit.
Die EU-Kommission hatte höhere Kosten für Hotels und möglicherweise für Verbraucher befürchtet und deshalb die Fusion untersagt. Booking sei das dominierende Hotelportal im Europäischen Wirtschaftsraum, eTraveli eines der wichtigsten Flugportale in Europa, schrieben die Brüsseler Wettbewerbshüter 2023 zur Begründung. Die Online-Flugvermittlung nach dem Zusammenschluss könne dazu führen, dass die Booking-Plattform deutlich stärker genutzt werde, weil Kunden nach der Flugbuchung auch ein Hotel buchen wollen könnten.
Bereits Flüge auf der Booking-Seite
Bereits jetzt finden Kunden über Booking Flüge. Schon bevor Booking die geplante Übernahme ankündigte, bezog die Seite dafür begrenzt Flüge von eTraveli.
Booking hatte argumentiert, dass der Zusammenschluss zu mehr Effizienz führen würde. Die EU-Kommission kam aber zum Schluss, dass dies die negativen Auswirkungen nicht ausgleichen könne. Das Gericht bestätigte diese Einschätzung.
Booking will weitere rechtliche Schritte prüfen
Booking teilte nach dem Urteil mit, dass man mit dem Ergebnis nicht einverstanden sei. Man halte das Urteil rechtlich für falsch.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Eine Berufung dort prüfe man aktuell, erklärte Booking.
IHA sieht Rückenwind für Schadenersatzklage
Derweil stößt die Entscheidung des EU-Gerichts beim Hotelverband Deutschland (IHA) auf Zustimmung. Hauptgeschäftsführer Markus Luthe sieht in dem Urteil zudem Rückenwind für die laufende Schadenersatzklage europäischer Hotels gegen Booking.com.
„Das Gericht der Europäischen Union hat heute die marktbeherrschende Stellung von Booking.com auf dem Hotelportalmarkt klar bestätigt“, betont Luthe. „Das bedeutet auch zusätzlichen Rückenwind für die Klage von bereits mehr als 10.000 europäischen Hotels auf Schadenersatz!“
Mehr als 10.000 Hotels klagen gegen Booking.com
Hintergrund ist ein Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Die Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA) hatte das Verfahren am 30. Januar 2026 zunächst im Namen von 3.087 Hotels eingeleitet. Ende Juli wurde die Klage um weitere 7.696 Häuser erweitert. Damit beteiligen sich nach Angaben des IHA inzwischen insgesamt 10.783 europäische Hotels.
Die teilnehmenden Hotels fordern unter anderem Schadenersatz im Zusammenhang mit wettbewerbswidriger Preisparitätsklauseln, die Booking.com zwischen 2004 und 2024 angewendet haben soll. Nach Darstellung der Kläger schränkten diese die Preisfreiheit der Hotels ein und verzerrten den Wettbewerb zu deren Nachteil. Die Sammelklage wird von der SHCA, einer gemeinnützigen Stiftung nach niederländischem Recht, angeführt und von HOTREC sowie mehr als 30 nationalen Verbänden der Beherbergungsbranche unterstützt, darunter der Hotelverband Deutschland.
„Hotels in ganz Europa haben die nachteiligen Auswirkungen der wettbewerbswidrigen Praktiken von Booking.com erkannt und streben nun Rechtsbehelf an“, erklärt Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC. „Das Ausmaß dieser Sammelklage spiegelt die Entschlossenheit der europäischen Hoteliers wider, den fairen Wettbewerb zu verteidigen und Entschädigung für den erlittenen Schaden zu fordern.“
Für Herbst 2026 ist eine dritte und letzte Erweiterung der Klage vorgesehen. Nach Angaben des IHA könnte die Zahl der teilnehmenden Hotels dadurch auf rund 18.000 steigen. Eine Registrierung ist noch bis zum 11. September 2026 über mybookingclaim.com möglich.
(dpa/IHA/SAKL)