Wirtschaft

Die Entwicklung Brandenburgs Hotellerie neben Airbnb und Co.

Mann übergibt Schlüssel
Brandenburg: Private Anbieter für Fremdenbeherbergung als Konkurrenz für die Hotellerie? (Foto: © Fotolia/wbtky)
Die Hotellerie nahm bislang keinen finanziellen Schaden durch private Fremdenbeherbergung, die teils sogar Angebotslücken schließen kann. Dagegen entstehen mancherorts Probleme durch zweckentfremdeten Wohnraum.
Montag, 29.04.2019, 13:27 Uhr, Autor: Kristina Presser

Brandenburgs Hotellerie hat bislang nicht unter der Vermittlung privater Zimmer und Ferienwohnungen gelitten – finanziell ist kein Schaden entstanden. Konkurrenz sei durch diese Beherbungsalternativen zwar denkbar, ein Verdrängungseffekt kann aber nicht festgestellt werden. Das geht aus Angaben des Wirtschaftsministeriums in Potsdam hervor, das damit auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion reagierte. In strukturschwachen Regionen könne die Vermittlung von privaten Unterkünften sogar Lücken im Beherbergungsangebot schließen. Laut Ministerium nahm die Zahl der Hotelleriebetriebe Ende 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozent zu.

Anfang 2017 wurden in Brandenburg laut Bundeswirtschaftsministeriums 1300 Unterkünfte auf Airbnb angeboten, darunter 900 Wohnungen. Nach einer Umfrage des Brandenburger Verkehrsministeriums unter allen Gemeinden des Landes mit angespanntem Wohnungsmarkt gab es nur in Potsdam ein Problem mit der Zweckentfremdung von Wohnraum. Mitte 2018 hatte die Stadt die Zahl der als Ferienwohnungen zweckentfremdeten Mietwohnungen auf 130 bis 200 geschätzt.

Neues Gesetz für private Wohnungsvermietung an Feriengäste
Aufgrund der angespannten Wohnungsmärkte in etlichen Gemeinden sehe die Landesregierung die private Vermittlung von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung allerdings kritisch, heißt es weiter in der Antwort an die CDU. Daher sei ein Gesetz auf den Weg gebracht worden, mit dem die Gemeinden entscheiden könnten, ob sie die ungenehmigte Nutzung von Wohnungen für Feriengäste verbieten wollen. Das Gesetz, das noch vom Landtag beschlossen werden muss, sehe aber kein landesweites Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vor.

Wegen Wohnraummangel: In Berlin gilt bereits Registrierungspflicht
In Berlin ist ähnliches schon eingeführt: Seit Mai 2018 müssen Einwohner, die Wohnungen oder Zimmer zeitweise an Feriengäste vermieten, bei ihrem Bezirksamt eine individuelle Registriernummer einholen. Wer die gesamte Wohnung anbietet, braucht zudem eine behördliche Genehmigung. So soll wegen des Mangels an Wohnraum sichergestellt werden, dass Wohnungen nicht durch Dauervermietung an Geschäftsleute oder Urlauber zweckentfremdet werden. Da sich viele Anbieter jedoch nicht an die Regeln halten, haben Senat und mehrere Bezirke das Internetportal Airbnb aufgefordert, Daten über private Anbieter solcher Unterkünfte herauszugeben, die sich nicht bei den Behörden registrieren lassen. (dpa/bb/KP)

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