Restart-Maßnahmen

Gastgewerbe drängt auf Verlängerung der Überbrückungshilfen

Menschen im Hotel
Der Branche zufolge würden die bisherigen staatlichen Überbrückungsgelder für Gastgeber nicht ausreichen. (©Andrey Popov/stock.adobe.com)
Der Branchenverband Dehoga drängt auf eine Verlängerung staatlicher Überbrückungshilfen und übt gleichzeitig scharfe Kritik an den Immobiliengesellschaften.
Mittwoch, 29.07.2020, 14:57 Uhr, Autor: Thomas Hack

Das durch die Corona-Krise angeschlagene Hotel- und Gaststättengewerbe steht vor einer Bewährungsprobe. „Eine zweite Corona-Welle wäre für Hotels und Gastronomie eine absolute Katastrophe, erneute Betriebsschließungen werden viele nicht überleben“, ließ dieser Tage die Hauptgeschäftsführerin des Dehoga, Ingrid Hartges, verlauten. Auch nach Wiedereröffnung könnten viele Restaurants und Hotels „immer noch keine auskömmlichen Umsätze erwirtschaften“.

„Überbrückungshilfen werden nicht reichen“

Auch wenn es ihr zufolge nach dem Lockdown-Neustart in den deutschen Urlaubsgebieten derzeit erste leichte Zuversicht gebe, zumindest 70 bis 80 Prozent der Vorjahresumsätze erreichen zu können, sei bereits klar, dass die für Juni, Juli und August gezahlten staatlichen Überbrückungshilfen für eine Vielzahl von Betrieben, die weiterhin von Schließungen oder erheblichen anderen Beeinträchtigungen betroffen seien, nicht ausreichen würden. „Deshalb appelliere ich schon heute an die Bundesregierung, über eine Verlängerung der bis einschließlich August laufenden Überbrückungshilfen bis mindestens Ende des Jahres nachzudenken“, sagte Hartges.

Massive Kritik an den Verpächtern

Massive Kritik übte die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin auch an der Immobilienwirtschaft. Diese entziehe sich in der Krise zum Teil der Verantwortung. „Wir müssen zu einer Änderung im Miet- und Pachtrecht kommen. Es kann nicht sein, dass Hotels und Restaurants hohe Umsatzpachten zahlen müssen, wenn durch Corona kaum noch Umsätze erzielt werden. Kleinere Verpächter sind ihren Pächtern oft entgegengekommen, die großen Immobilienfonds und Immobiliengesellschaften aber eben nicht“, sagte Hartges. (ots/TH)

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