Corona-Maßnahmen

Hoteliers erhalten Fördergelder für Hotel-Investitionen

Bauarbeiter auf einem Baugerüst vor einem Gebäude
Umbaumaßnahmen in Beherbergungsbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel der Modernisierung können künftig bezuschusst werden. (Foto: ©Antova Iskra/stock.adobe.com)
Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern können künftig Fördermittel für Modernisierungsmaßnahmen in ihren Häusern beantragen. Aber nicht für alle Investitionen gibt es Zuschüsse.  
Donnerstag, 23.07.2020, 11:17 Uhr, Autor: Kristina Presser

Wer in sein Hotel in Mecklenburg-Vorpommern investieren will, kann dafür ab sofort Fördergelder beantragen. Damit wird ein Beschluss aus dem Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt, wie es in einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums MV heißt. Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots, zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit.

Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, sagte: „Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben die Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern hart getroffen. Deshalb ist es für Beherbergungsbetriebe derzeit schwierig, Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren, da aufgrund Corona-bedingter Einnahmerückgänge die Rücklagen oftmals zur Deckung der laufenden betrieblichen Ausgaben eingesetzt werden müssen.“ Das wolle man abmildern. Daher wurde der Anwendungsbereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erweitert.

Nicht alle Investitionen werden gefördert

„Mit der Förderung wollen wir die Qualität in unseren Beherbergungsbetrieben noch weiter steigern und so sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen“, sagte Glawe. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung beziehungsweise Angebotsverbesserung, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Im Fokus stehen insbesondere Investitionen zur Erweiterung der Zimmerausstattung und der Hotelinfrastruktur. Ziel der Maßnahmen muss sein, Voraussetzungen für eine bessere Bewertung bei der Klassifizierung des Betriebes oder direkt eine höhere Zertifizierung zu erreichen, neue Kundengruppen zu erschließen oder eine stärkere Nutzung der Nebensaisonzeiten zu ermöglichen. Die Qualitätssteigerung ist in einem Konzept darzulegen. Zudem werden auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit gefördert. Die Fördersätze sind gestaffelt nach der Größe des Beherbergungsbetriebes – 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen.

Anträge können ab sofort mit einem GRW-Antragsformular beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gestellt werden. Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 30.11.2020 vollständig beim LFI vorliegen.
(WM MV/dpa/mv/KP)

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