Wettbewerbsrecht

Klage gegen Booking.com: Über 15.000 Hotels beteiligen sich

Booking.com
Mehr als 15.000 Hotels haben sich für die Sammelklage gegen Booking.com registriert. (Foto: © TOimages/stock.adobe.com)
Die europaweite Sammelklage gegen Booking.com erfährt großen Zuspruch. Ziel ist eine Entschädigung für finanzielle Verluste durch wettbewerbswidrige Bestpreis-Klauseln. Wie es nun weitergehen soll.
Donnerstag, 28.08.2025, 16:21 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die europaweite Sammelklage gegen Booking.com stieß bei den europäischen Hoteliers auf eine große positive Resonanz: Mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa haben sich mittlerweile registriert, um sich an der Sammelklage der niederländischen „Stichting Hotel Claims Alliance“ zu beteiligen. 

Aufgrund der hohen Nachfrage hatten die Initiatoren den Anmeldeschluss Ende Juli bereits einmalig um vier Wochen verlängert. Nun läuft diese Frist aus. Nur noch bis zum morgigen Freitag, den 29. August 2025, können sich interessierte Hotels registrieren. 

„Die überwältigende Resonanz der europäischen Hotels auf unseren Aufruf zur Teilnahme an der Sammelklage beweist, dass die Hotellerie geeint ist. Sie fordert, dass der marktbeherrschende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt!“, erklärt Alexandros Vassilikos, Präsident von Hotrec. Der europäische Dachverband unterstützt gemeinsam mit mehr als 30 nationalen Hotelverbänden die Klage.

Auch Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der Hotrec-Arbeitsgruppe Distribution, zeigt sich beeindruckt: „Zusammen mit den rund 2.000 Hotels aus Deutschland, deren bereits seit dem Jahr 2020 anhängige parallele Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam und dem Landgericht Berlin als Blaupause für die europäische Sammelklage dienen, sind es nun über 4.000 Hotels aus Deutschland, die Booking.com gerichtlich die Grenzen der Marktmacht aufzeigen.“

Das soll als nächstes passieren

Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Verluste zu entschädigen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) steht nach Auffassung der Hotelverbände fest, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht.

Die Initiative wurde von Hotels aus ganz Europa positiv aufgenommen. Die meisten Teilnehmer kommen aus Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Im Verhältnis zur Größe des Hotelsektors in den einzelnen Ländern hat die Sammelklage in Island, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg und Irland besonders großen Anklang gefunden.

„In den kommenden Wochen werden die Daten der Hotels konsolidiert und validiert und die Klageschrift vorbereitet“, erläutert Marie Audren, Generaldirektorin von Hotrec. „Ziel ist es, die Sammelklage noch vor Ende dieses Jahres beim Bezirksgericht Amsterdam einzureichen.“

Unter folgendem Link kann man sich noch bis zum 29. August 2025 für die Sammelklage registrieren: https://www.mybookingclaim.com/de/

(IHA/SAKL)

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