Hotelschließungen in Österreich

Maßnahmen sollen Betrieben Rechtssicherheit bringen

Tafel – wegen CORONAVIRUS geschlossen
Nach der Gastronomie ist jetzt also auch fast die gesamte Beherbergungsbranche in Österreich behördlich geschlossen. (© OFC Pictures – stock.adobe.com)
Die österreichische Regierung beendet offiziell touristische Beherbergung. Die Unterbringung von Schlüsselkräften muss aber weiterhin erlaubt sein.
Dienstag, 31.03.2020, 12:08 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Durch die am Montag angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung erhofft sich der Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) nun zumindest Rechtssicherheit für alle Beherbergungsbetriebe. Es gab zwar bisher keine österreichweite Sperre für Beherbergungsbetriebe, allerdings ein Betretungsverbot für öffentliche Orte. Demnach durfte nur aus bestimmten Gründen, wie etwa zum Lebensmitteleinkauf, das Haus verlassen werden. „Wir haben de facto auch bis jetzt schon so gesehen, dass eine touristische Nutzung zurzeit nicht erlaubt ist und unsere Betriebe dementsprechend beraten“, kommentiert die Obfrau des Fachverbandes, Susanne Kraus-Winkler, und ergänzt: „Dennoch waren viele Betriebe verunsichert, ob sie beispielsweise Familien, die zu Ostern planten, ins Grüne zu fahren, beherbergen dürfen. Jetzt ist klargestellt, dass es diese Möglichkeit nicht gibt.“ Wie lange diese behördlichen Schließungen dauern, steht nach Aussage von Fachverbands-Geschäftsführerin Mag. Maria Schreiner gegenüber HOGAPAGE im Moment allerdings noch in den Sternen.

Aus Sicht des Fachverbandes müsse allerdings im angekündigtem Erlass auch klargestellt werden, welche Personen weiterhin beherbergt werden dürfen. Seitens der Unternehmen und auch der Öffentlichkeit gibt es Bedarf an Unterkünften für Schlüsselarbeitskräfte aus produzierenden Betrieben oder dem Lebensmittelhandel, für Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Pflegepersonal, etc.

Brauchen für Mitarbeiter auch wirtschaftliche Sicherheit

Auch die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßt die Klarstellung der Bundesregierung: „Diese Klarstellung hilft den Betrieben in der Kommunikation mit Gästen, die die Situation falsch einschätzen“, hält ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer fest. Damit würde der faktische Lockdown im österreichischen Tourismus auch rechtlich verordnet.

Darüber hinaus wünscht sich Gratzer Klarheit und Rückhalt für Unternehmen. Der Tourismus stehe mit dem Rücken zur Wand: „Lassen wir die Hotels, ihre Auftragnehmer und Mitarbeitern jetzt nicht im Stich. Die Betriebe und ihre Mitarbeiter brauchen Klarheit und Rückendeckung für die nächsten Monate. Faktisch sind Österreichs Hotels und Restaurants seit Wochen behördlich gesperrt. Der COVID-Nothilfefond muss hier schnelle und unbürokratische den betroffenen Betrieben helfen“, appelliert Gratzer.

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