So können Hotels die Liegenreservierung stoppen
Der morgendliche Wettlauf um freie Plätze am Pool sorgt in vielen Ferienanlagen regelmäßig für Ärger. Mehrere Häuser in Europa setzen deshalb auf feste Zuteilungen, digitale Reservierungen oder verbindliche Zeitlimits. Ein Urteil des Amtsgerichts Hannover zeigt zudem: Werden die eigenen Regeln nicht durchgesetzt, kann das finanzielle Folgen haben.
Blockierte Liegen als Reisemangel
Das Amtsgericht Hannover entschied in einem Verfahren gegen einen Reiseveranstalter, dass dauerhaft mit Handtüchern blockierte Sonnenliegen einen Reisemangel darstellen können. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Hotel trotz entsprechender Beschwerden nicht eingreift.
In dem verhandelten Fall hatte ein Urlauber für seine Familie eine Pauschalreise nach Kos gebucht. Die Reise im August 2024 kostete insgesamt 7.186 €. Obwohl die Hausordnung des Hotels das Reservieren der Liegen untersagte, waren nach Angaben des Urlaubers bereits ab 6 Uhr morgens nahezu alle Plätze mit Handtüchern belegt. Die dazugehörigen Gäste hielten sich vielfach nicht am Pool auf.
Der Urlauber wandte sich sowohl an die Reiseleitung als auch an das Hotelpersonal. Eine Abhilfe erfolgte jedoch nicht. Das Gericht hielt deshalb eine Minderung von 15 % des Tagesreisepreises für zehn Urlaubstage für angemessen. Insgesamt ergab sich daraus ein Anspruch in Höhe von 986,70 €. Da der Veranstalter bereits 350 € gezahlt hatte, wurde er zur Zahlung weiterer 636,70 € verurteilt.
Keine Liege für jeden Gast erforderlich
Aus dem Urteil ergibt sich nicht, dass Hotels jederzeit für jeden Gast eine eigene Sonnenliege bereithalten müssen. Nach Auffassung des Gerichts muss die Organisation jedoch ein angemessenes Verhältnis zwischen der Zahl der Gäste und den tatsächlich nutzbaren Plätzen gewährleisten.
Duldet ein Hotel, dass ein großer Teil der vorhandenen Ausstattung durch ungenutzte Handtuchreservierungen blockiert wird, kann die Nutzbarkeit der Poolanlage erheblich eingeschränkt sein. Der Urlauber muss dabei nicht selbst fremde Handtücher entfernen und dadurch einen Konflikt mit anderen Gästen riskieren.
Feste Plätze bereits beim Check-in
Ein möglicher Lösungsansatz ist die persönliche Zuteilung der Sonnenliegen. Das St. George Beach Hotel & Spa Resort im zyprischen Paphos weist seinen Gästen beim Check-in einen Platz zu. Die Poolmitarbeiter berücksichtigen dabei die aktuelle Verfügbarkeit. Möchte ein Gast den Standort wechseln, kann er sich an das Personal wenden. Nach Angaben des Resorts sollen Wünsche abhängig von den verfügbaren Plätzen berücksichtigt werden. Das System soll eine faire Vergabe ermöglichen und den Gästen die tägliche Suche ersparen.
Auch Häuser der zyprischen Gruppe Sunrise Hotels vergeben Liegen und Sonnenschirme bei der Anreise für die Dauer des Aufenthalts. Damit soll verhindert werden, dass Gäste bereits am frühen Morgen Plätze sichern müssen.
Digitale Buchungen per App
Andere Betriebe testen digitale Reservierungssysteme. Gäste des Iberostar Selection Sábila auf Teneriffa können ihre Liege beispielsweise bis zu 48 Stunden im Voraus per App buchen. Wird der reservierte Platz bis 10.30 Uhr nicht genutzt, soll die Buchung verfallen.
Solche Lösungen können die vorhandenen Kapazitäten planbarer machen. Sie verlagern die Vergabe allerdings in ein digitales System, das klare Buchungsfristen, Stornierungsregeln und einen Ansprechpartner für Gäste ohne App benötigt.
Amàre Ibiza räumt nach 30 Minuten ab
Das Amàre Beach Hotel Ibiza verfolgt einen anderen Ansatz. Dort dürfen Sonnenliegen grundsätzlich nicht reserviert werden. Bleibt ein Platz mindestens 30 Minuten ungenutzt, können Mitarbeiter Handtücher und persönliche Gegenstände entfernen und zur späteren Abholung sicher aufbewahren.
Eine Ausnahme ist vorgesehen, wenn ein Gast während des Mittagessens länger abwesend ist und dies zuvor dem zuständigen Serviceteam mitteilt. Die Regel ist sowohl in den häufig gestellten Fragen des Hotels als auch in der internen Hausordnung dokumentiert.
Ein vergleichbares Verfahren nutzt Carnival Cruise Line auf seinen Schiffen. Mitarbeiter markieren scheinbar ungenutzte Liegen zunächst mit einem Aufkleber und notieren die Uhrzeit. Bleibt der Platz 40 Minuten leer, werden die Gegenstände entfernt und verwahrt. Hinweisschilder, Durchsagen und Informationen in der App machen die Gäste auf das Verfahren aufmerksam.
Klare Kommunikation und konsequente Umsetzung
Die Beispiele zeigen, dass es bislang keinen einheitlichen Branchenstandard gibt. Möglich sind feste Zuteilungen, digitale Reservierungen oder zeitlich begrenzte Abwesenheitsregeln. Für Hoteliers ist dabei nicht nur die Regel selbst entscheidend. Sie muss bereits vor Ort klar kommuniziert, durch Mitarbeiter kontrolliert und konsequent umgesetzt werden. Ebenso sollte festgelegt sein, nach welcher Zeit Gegenstände entfernt werden, wo diese sicher aufbewahrt werden und welche Ausnahmen gelten.
Das Urteil aus Hannover betrifft unmittelbar den Reiseveranstalter einer Pauschalreise. Da das Verhalten des Hotelpersonals dem Veranstalter als Leistungserbringer zugerechnet werden kann, gewinnt das Thema jedoch auch für die betriebliche Organisation in Ferienhotels an Bedeutung.
(Amàre Hotels/ Beck-aktuell/ Business Insider Deutschland/ Legal Tribune Online/ St. George Beach Hotel & Spa Resort/ Sunrise Hotels/ Travelbook/ SAHO)