Entschädigungsansprüche

Annullierungen könnten Ryanair 30 Millionen Euro kosten

Die Streichungen von Flügen könnte Ryanair bis zu 30 Millionen Euro Entschädigung kosten. (Foto: © synthex/fotolia)
Die Streichungen von Flügen könnte Ryanair bis zu 30 Millionen Euro Entschädigung kosten. (Foto: © synthex/fotolia)
Zeit ist Geld: Die angekündigten massiven Flugstreichungen von Ryanair können die Airline teuer zu stehen kommen. Allein für die kommenden vierzehn Tage entstehen Entschädigungsansprüche von rund 30 Millionen Euro.
Dienstag, 19.09.2017, 10:39 Uhr, Autor: Markus Jergler

Seit letztem Wochenende streicht die irische Billigfluglinie massiv Flüge, weil sie den Urlaub der Piloten nicht eingeplant hat. Eine Liste der betroffenen Flüge hat die Airline auf ihrer Website veröffentlicht. Das Portal refund.me weist Fluggäste darauf hin, dass ihnen vor allem bei kurzfristigen Annullierungen mehr zusteht als ein neues Ticket: Passagiere haben laut der Europäischen Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 zusätzlich ein Recht auf Entschädigung von bis zu 600 Euro. Bislang hat Ryanair nur die Streichungen bis Ende September veröffentlicht. Jeder einzelne Passagier muss persönlich und zeitgerecht informiert werden.

„Ryanair hat falsch geplant. So schadet schlechtes Management den Passagieren“, sagt Sandra Rosenberg, COO von refund.me. „Der Hinweis, dass Fluggäste ihre E-Mails checken sollen, ist ein schlechter Witz. Wir holen Ihnen das Geld, das Ihnen zusteht.“ Refund.me hat sich als globaler Dienstleister darauf spezialisiert, Flugpassagiere bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Überbuchungen zu unterstützten.

Mit dem Verkauf des Tickets verpflichtet sich die Fluglinie, für einen reibungslosen Flugbetrieb zu sorgen. Wird der Passagier weniger als 14 Tage informiert, dass sein Flug annulliert ist, besteht Anspruch auf Entschädigung sowie Anspruch auf Ersatzbeförderung oder die volle Auszahlung des Ticketpreises. Auch bei Änderungen der Flugnummer oder wenn sich die Ankunftszeit mehr als zwei Stunden nach vorne verschiebt, spricht man von einer Annullierung. Wird der Passagier zwischen sieben und vierzehn Tagen informiert, besteht ebenfalls Anspruch auf Entschädigung, oder wenn sich die Ankunftszeit auf mehr als vier Stunden nach hinten verschiebt. (ots/MJ)

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