Coronavirus

Erneut staatliche Unterstützung gefordert

Nahaufnahme von Euro-Geldscheinen, Fördermittel
Der DEHOGA Bayern verlangt von der Bundes- und Landesregierung finanzielle Fördermittel für das aufgrund des Coronavirus wirtschaftlich angeschlagene Gastgewerbe. (Foto: Stockfotos-MG/stock.adobe.com)
Der DEHOGA Bayern plädiert angesichts der wirtschaftlichen Schäden für das Gastgewerbe durch das Coronavirus für schnelle, unbürokratische Staatshilfen – und warnt vor „dauerhaften Folgeschäden“.
Mittwoch, 04.03.2020, 08:39 Uhr, Autor: Kristina Presser

Wie bereits einige Berufsverbände zuvor, meldet sich nun auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. zu Wort und plädiert für eine finanzielle Unterstützung von Hotellerie und Gastronomie angesichts der hohen Ausfälle durch das neuartige Coronavirus. Besonders gastgewerbliche Betriebe leiden unter den zahlreichen Stornierungen von Veranstaltungen und Hotelbuchungen. Der DEHOGA Bayern warnt dabei vor dauerhaften Folgeschäden für die Branche. „Nicht nur die Absage von Großveranstaltungen wie der Internationalen Handwerksmesse führt zu ausbleibenden Gästen sowie massenhaften Stornierungen“, berichtet Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Auch wenn sich der Schaden noch nicht seriös beziffern lässt, würden Rückmeldungen aus Betrieben zeigen, dass Hotelgesellschaften und Eventgastronomen Einbußen im hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich zu verkraften hätten. „Leere Betten bedeuten dabei immer auch leere Restaurants, was schnell zu dauerhaften Folgeschäden für den Tourismus, Bayerns zweitwichtigste Leitökonomie, führen kann“, sagt Inselkammer, denn: „Der ohnehin stattfindende Prozess des Wirtshaussterbens wird aufgrund des Umsatzrückgangs erheblich beschleunigt werden und einmal geschlossene Betriebe werden ihre Türen für immer geschlossen haben.“

Daher fordert der DEHOGA Bayern nun ein umfassendes Maßnahmenpaket seitens der Bundes- und Landesregierung. Das soll unter anderem eine Änderung der Kurzarbeitergeldregelung beinhalten, die bis zum Ende der Pandemie gelten muss, die eine 100-prozentige Erstattung der Sozialabgaben sowie den Verzicht auf die Drittelregelung beinhaltet und nicht erst ab Antragstellung gilt, sondern ab dem Zeitpunkt des Arbeitsausfalls. Inselkammer: „Der Fokus sollte auf unbürokratischen und für klein- und mittelständische Betriebe leicht umsetzbaren Maßnahmen liegen. Wir dürfen bei den politischen Entscheidungen nicht nur ‚auf Sicht fahren‘. Deswegen benötigen wir sowohl schnell wirkende, effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen, als auch endlich den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen, unabhängig davon, wo gekauft, wie zubereitet und wie gegessen. Letztere Maßnahme ist unerlässlich, um das Gastgewerbe strukturell in die Lage zu versetzen, derartige Krisen durchstehen zu können.“

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