Insolvenzen

Ministerin erwägt Klage gegen Thomas Cook-Versicherer

Christine Lambrecht
Aufgrund von Differenzen um die Kosten für die Rückbeförderung der Thomas-Cook-Kunden könnte es nun juristische Konsequenzen geben, so Bundesjustizminin Christine Lambrecht. (© picture alliance/Kay Nietfeld/dpa)
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) droht dem Thomas Cook-Versicherer Zurich jetzt mit juristischen Konsequenzen. Der Grund: Differenzen um die Kosten für die Rückbeförderungen.
Freitag, 27.12.2019, 09:57 Uhr, Autor: Thomas Hack

Nach der Insolvenz des Pauschalreise-Veranstalters Thomas Cook droht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dem Versicherer Zurich mit juristischen Konsequenzen. Grund sind die Differenzen um die Kosten für die Rückbeförderung der Thomas-Cook-Kunden. „Wir sagen, die Kosten für die Rückholung von gestrandeten Urlaubern müssen ‚on top‘ zur Obergrenze kommen“, ließ Lambrecht gegenüber dem Handelsblatt verlauten. „Dann wären es nicht 110 Millionen Euro, sondern insgesamt 170 Millionen Euro. Darüber sind wir mit dem Versicherer bislang nicht einig geworden. Das muss gegebenenfalls auch gerichtlich geklärt werden“, bekräftigte die Ministerin.

„Versicherungsmathematisch durchrechnen“

Die deutsche Thomas Cook war durch die Pleite des britischen Mutterkonzerns ebenfalls in die Krise gerutscht und hatte am 25. September einen Insolvenzantrag gestellt. Per Gesetz liegt die Haftungsobergrenze pro Geschäftsjahr bei 110 Millionen Euro. Ob sie angehoben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. „Das muss versicherungsmathematisch durchgerechnet werden“, sagte Lambrecht. „Wird die Grenze angehoben, muss sich dann auch ein Versicherer finden, der das zu akzeptablen Konditionen macht.“

Falsche Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie?

Kritisch sieht Lambrecht den Vorschlag von Verbraucherschützern, sich bei der Haftungssumme am Jahresumsatz des größten Anbieters zu orientieren. „Wenn eine Versicherung so ein hohes Risiko absichert, dann hat das natürlich seinen Preis“, sagte sie. „Die Frage ist, ob Pauschalreisen dann überhaupt noch attraktiv sein können.“ Lambrecht widersprach der Einschätzung, dass mit Blick auf den Fall Thomas Cook eine Staatshaftung unausweichlich sei, weil die EU-Pauschalreiserichtlinie fehlerhaft in deutsches Recht umgesetzt wurde. „Das sehe ich anders. Aber man kann es nicht völlig ausschließen“, sagte sie. Das hätten dann die Gerichte zu entscheiden. „Als damals die Summe von 110 Millionen Euro ins Gesetz gekommen ist, betrug der Schaden bei der größten bekannten Insolvenz eines Reiseveranstalters 30 Millionen Euro“, erläuterte die Ministerin.

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