Tourismus

Steuererleichterung für Reiseunternehmen beschlossen

Geld am Strand
Gute Nachrichten für die Tourismusbranche: Reiseunternehmen werden nicht mehr mit der Gewerbesteuer bei der Anmietung von Hotelzimmern belastet. (© Alexander Raths/stock.adobe.com)
Der Bundesfinanzverwaltung hat entschieden, dass Reiseunternehmen bei der Anmietung von Hotelzimmern nicht mehr mit der Gewerbesteuer belastet werden. 
Montag, 16.12.2019, 09:56 Uhr, Autor: Thomas Hack

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2019 im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen, wonach Reiseveranstalter für den Einkauf von Hotelzimmern keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Hierzu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder: „Mit der angekündigten Veröffentlichung im Bundessteuerblatt wird die Anwendung des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus für alle Reiseveranstalter sichergestellt. Die Tourismuspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich seit langem gegen diese gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseveranstaltern eingesetzt, die vom Gesetzgeber nie beabsichtigt war.“

Schutz vor Mehrbelastungen

Mit dieser Entscheidung können viele mittelständische Betriebe wie Busreiseveranstalter vor erheblichen und teilweise existenzbedrohenden Mehrbelastungen geschützt werden. Der Hintergrund: Seit der Unternehmensteuerreform 2008 unterliegen Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, im Ergebnis zu 12,5 Prozent der Gewerbesteuer. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums und der Finanzbehörden der Länder erfüllten bisher dabei auch die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften die Voraussetzungen für die Hinzurechnung. (ots/TH)

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