Warum Urlaubsorte im Norden auf die Kurabgabe angewiesen sind
Die Pflege von Stränden und Promenaden, der Unterhalt öffentlicher Sanitäranlagen sowie Kurkonzerte und andere Veranstaltungen kosten Geld. Damit die touristische Infrastruktur in Schuss gehalten werden kann, erheben viele Urlaubsorte in Schleswig-Holstein eine Kurabgabe.
Ohne die Gebühr wäre die Infrastruktur vielerorts „in der heutigen Quantität und Qualität nicht aufrechtzuerhalten“, erklärte ein Sprecher des Tourismusverbandes Schleswig-Holstein. Denn kommunale Haushalte stünden unter erheblichem Druck.
Ein Beispiel nennt die Sprecherin Tourismus Service Fehmarn: „Die Stadt Fehmarn hat nur rund 13.000 Einwohner und ist flächenmäßig eine der größten Städte in Schleswig-Holstein.“ Allein aus den Steuern und Abgaben der Einwohner könnte die touristische Infrastruktur nicht finanziert oder aufrechterhalten werden.
191 Orte dürfen Abgabe erheben
In Schleswig-Holstein sind 191 Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteile als Kur- oder Erholungsort anerkannt. Sie dürfen laut Verband eine Kurabgabe erheben, wenn eine entsprechende Satzung erlassen wurde. Für sie sei die Abgabe „ein zentrales und unverzichtbares“ Finanzierungsinstrument, sagte der Sprecher des Tourismusverbandes.
„Über die Einnahmen aus der Kurabgabe können Kommunen gezielt in Angebote investieren, die den Aufenthalt für Gäste attraktiv machen und zugleich Einheimischen vor Ort zugutekommen.“
Die Einnahmen aus der Kurabgabe dürfen demnach ausschließlich für touristische Zwecke verwendet werden. Reich würden die Gemeinden dadurch nicht, sagt der Sprecher weiter. „Die Einnahmen aus der Kurabgabe sind dabei für die Kommunen nie kostendeckend.“
Gemeinden legen Höhe der Abgabe selbst fest
Die berechtigten Gemeinden können selbst festlegen, ob sie eine Kurabgabe erheben und wie hoch diese sein soll. Auf Sylt erheben alle fünf Gemeinden eine Kurabgabe, wie eine Sprecherin der Sylt Marketing GmbH mitteilte.
Die Höhe unterscheidet sich je nach Gemeinde sowie nach Haupt- und Nebensaison. Für Übernachtungsgäste liegt sie 2026 zwischen 1,50 Euro und 4,10 Euro pro Tag. Auch Tagesgäste zahlen eine Kurabgabe; sie beträgt je nach Gemeinde und Saison zwischen 1,75 Euro und 4,10 Euro.
In den Gemeinden Sylt und List auf Sylt wird die Abgabe zum Jahresbeginn 2026 leicht angehoben. In Kampen und Wenningstedt-Braderup bleibt die Kurabgabe 2026 unverändert. Für Hörnum liegt für 2026 bislang noch kein abschließender Beschluss zur Höhe der Kurabgabe vor.
Auf Föhr und Amrum beträgt die Kurabgabe 2026 unverändert in der Hauptsaison 3,50 Euro pro Tag, wie ein Sprecher des Amtes Fähr-Amrum mitteilte. In St. Peter-Ording und Büsum liegt die Höhe der Abgabe in der Hauptsaison wie 2025 bei 4,00 Euro. Auf der Ostseeinsel Fehmarn sind es unverändert 2,30 Euro in der Hauptsaison.
Die meisten Gäste haben Verständnis für die Abgabe
Die Kurabgabe kann mittlerweile vielerorts unbürokratisch gezahlt werden – etwa an Automaten oder per App. Und Unmut äußern die wenigsten, beobachten die Touristiker. Die Akzeptanz-Quote liege bei etwa 90 Prozent, sagte der Sprecher des Amtes Föhr-Amrum. Und auch Gäste, die bei einer Kontrolle ohne Tageskarte angetroffen werden, zeigten sich in der Regel verständnisvoll und lösten umgehend eine Tageskarte am Automaten.
Der überwiegende Teil der Gäste zeige Verständnis für die Kurabgabe, heißt es auch in St. Peter-Ording – „vor allem, weil sie sehen, wofür sie eingesetzt wird. Ein sauberer Ort, gepflegte Strände und die Vielzahl an Angeboten werden sehr geschätzt“.
Auf Fehmarn ist es ähnlich. Dafür sorge auch die „transparente Kommunikation darüber, wofür die Kurabgabe verwendet wird und welche Angebote damit geschaffen und unterhalten werden“, sagte die Sprecherin des dortigen Tourismus Services.
(dpa/SAKL)