Lebensmittel

Speiseinsekten und andere Novel Foods zugelassen

Getreideschimmelkäfer
Novel Foods, wie Mehl aus dem Getreideschimmelkäfer, wurden jetzt von der Europäischen Kommission zugelassen. (Foto: © nicemyphoto)
Hausgrille, Getreideschimmelkäfer, Vitamin-D2-Pilzpulver – diese und weitere neuartige Lebensmittel (Novel Food) hat die Europäische Kommission jetzt zugelassen. Ihre Verwendung unterliegt allerdings strengen Regelungen. 
Mittwoch, 18.01.2023, 13:58 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Nach einer intensiven Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Europäische Kommission einigen Novel-Food-Anträgen stattgegeben, die sich vor allem mit Proteinalternativen beschäftigen. Die zugelassenen neuartigen Lebensmittel werden u. a. bei Cerealien, Getreideriegeln und Backwaren angewendet.

Dabei ist ihre Verwendung streng reglementiert. So dürfen zunächst nur die antragstellenden Unternehmen die Novel Foods in den Verkehr bringen – und das für lediglich fünf Jahre.

1. Hausgrille

Die Firma CricketOne Co. Ltd. darf teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) in den Verkehr bringen. Dieses darf in jedoch nur in bestimmten Lebensmitteln verarbeitet werden.

Dazu zählen: Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Brotstangen, Getreideriegel, Vormischungen für Backwaren, Kekse, Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), Soßen, Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Hülsenfrüchten und Gemüse, Pizzen, Gerichte auf Basis von Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnliche Getränke, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Ölsaaten, Snacks außer Chips und Fleischzubereitungen mit den entsprechend vorgegebenen Höchstmengen.

Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

2. Getreideschimmelkäfer

Die Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form dürfen zunächst von der Firma Ynsect NL B. V. in den Verkehr gebracht werden.

Dabei können sie folgenden Lebensmitteln hinzugefügt werden: Getreideriegel, Brot und Brötchen, verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien, Porridge, Vormischungen (trocken) für Backwaren, getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren, gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren, Molkenpulver, Suppen, Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis, Gerichte auf Pizzabasis, Nudeln, Snacks außer Chips.

Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet entweder, „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.

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