Besonderer Hinweis bei Speiseinsekten

Bei beiden Speiseinsekten muss zudem in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste ein Hinweis angebracht werden. Dieser soll Verbraucher, die gegen Krebstiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, darauf aufmerksam machen, dass diese Zutat allergische Reaktionen auslösen kann.

Die Speiseinsekten werden extra gezüchtet, d. h. sie wachsen unter kontrollierten Bedingungen mit speziellen Futter auf und verfügen über eine gute proteinreiche Nährstoffzusammensetzung. So kommt die Hausgrille auf ca. 68 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm, der Getreideschimmelkäfer immerhin auf ca. 57 Gramm.

3. Fermentiertes Erbsen- und Reisprotein

Mit Myzelien von Lentinula edodes (Shiitake-Pilz) fermentiertes Erbsen- und Reisprotein darf zunächst von der Firma MycoTechnology, Inc. in folgenden Lebensmitteln verarbeitet werden:

Backwaren, Brote, Brötchen, Croutons, Pizzen, Frühstückscerealien und Getreideriegel, Frucht- und Gemüsegetränke, Instant-Getränkepulver, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, Milchprodukt-Analoge, fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis, Erzeugnisse aus Teigwaren, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, Suppen (verzehrfertig) sowie Suppenkonzentrate oder -pulver, Salate, Fleisch-Analoge, Milchgetränke.

Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet „mit Myzelien des Shiitake-Pilzes fermentiertes Erbsen- und Reisprotein“.

Das neuartige Lebensmittel wird durch Fermentierung einer Mischung aus Konzentraten von 65 Prozent Erbsenprotein und 35 Prozent Reisprotein mit den Myzelien des Shiitake-Pilzes hergestellt. Anschließend wird es zum Abschluss der Fermentierung wärmebehandelt und einer Reihe von Trocknungsvorgängen unterzogen, um ein Pulver zu erzeugen.

Das Pulver kann als Zutat in den vorgenannten Lebensmitteln beispielsweise Mehl ersetzen. Auf diese Weise kann es den Proteingehalt der Backwaren, Cerealien oder Getränkepulver erhöhen und gleichzeitig die Kohlenhydratzufuhr senken.

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