Geschütztes Eigentum
Gut ein Dutzend Hofbräu-Wirtshäuser gibt es auch im deutschsprachigen Raum, etwa im österreichischen Klagenfurt, in Berlin und Hamburg. Und just auch in Dresden gibt es ein „Hofbräu zur Frauenkirche“. Doch all diese Partner zahlen für den Namen an die Brauerei in München. Der Markenschutz für das Staatliche Hofbräuhaus in München ist bei der EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz im spanischen Alicante vermerkt.
Dort haben sich unter anderem auch das Gräfliche Hofbrauhaus Freising, das Hofbräuhaus Traunstein, das Stuttgarter Hofbräu und das Bamberger Hofbräu Rechte gesichert. Doch diese bestehen friedlich neben dem Hofbräuhaus München. Mit Traditionsbrauereien, die sich wie Hofbräu München auf eine lange Geschichte und Biertradition berufen könnten, seien in der Regel einvernehmlich Koexistenzvereinbarungen geschlossen worden, hieß es bereits vor dem Prozess in München.
Staatliches Münchner Hofbräuhaus seit 400 Jahren
Herzog Wilhelm V. hatte die Gründung des Hofbräuhauses als eigenes Brauhaus um 1600 vorangetrieben; im Jahr 1879 wurde die Schutzmarke beim kaiserlichen Patentamt eingetragen. Der Lebensmittelhändler Scheller hingegen hatte zunächst nichts mit einer Brauerei zu tun. Außer, dass einer seiner vier Läden just auf dem Brunnen der 1872 entstandenen Dresdner Brauerei „Hofbrauhaus Aktienbrauerei und Malzfabrik zu Dresden“ steht, die vor rund 100 Jahren die Produktion einstellte.
Scheller hatte den Brunnen freilegen lassen, für Kunden nun sichtbar durch eine Glasplatte. Er sicherte sich den Namen „Hofbrauhaus“, ließ ein eigenes Bier brauen und verkaufte das in seinen Märkten. Es gehe ihm darum, die Tradition wieder aufleben zu lassen, sagte Scheller vor dem Prozess. „Wir sind keine Trittbrettfahrer, sondern beziehen uns auf ein Stück Dresdner Historie.“ Eine aktuelle Stellungnahme zu dem Vergleich lag zunächst nicht vor.
(dpa/KG)