„Die Philosophie heißt: daheim bleiben!“
Zum Eindämmen der sich weiter stark ausbreitenden Corona-Pandemie wird das öffentliche und private Leben in Deutschland zum zweiten Mal in diesem Jahr drastisch heruntergefahren. Von 16. Dezember an und bis zum 10. Januar muss der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag beschlossen. „Ausgangspunkt und Notwendigkeit ergeben sich darauf, dass die Maßnahmen, die wir am 2. November begonnen hatten, nicht gereicht haben. Nachdem wir eine Zeit lang das exponentielle Wachstum stoppen konnten und es eine Seitwärtsbewegung gab, gibt es seit einigen Tagen wieder steigende Fallzahlen und ein exponentielles Wachstum“, erklärt Bundeskanzlerin Angela Merkel den Schritt. Am Sonntagmorgen hatte das Robert Koch-Institut 20.200 neue Corona-Infektionen und 321 neue Todesfälle gemeldet. In der Vorwoche gab es „nur“ 17.767 neue Fälle und 255 Todesfälle.
„Corona ist außer Kontrolle geraten“, warnte auch Bayerns Regierungschef Markus Söder. „Die Lage ist eigentlich wieder 5 vor 12. Deswegen wollen wir keine halben Sachen mehr machen, sondern konsequent handeln“, betonte der CSU-Vorsitzende. Nun gelte: „Ab Mittwoch richtiger Lockdown in Deutschland, für alle, konsequent und auch klar verständlich und anwendbar.“ Dieser sei bis zum 10. Januar geplant, müsse aber so lange wie nötig andauern. „Die Philosophie heißt: daheim bleiben!“, sagte Söder mit Blick auf die kommenden Wochen.
Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Einzelnen
Gastronomie: Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit wird vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.
Einzelhandel: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für: Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, den Weihnachtsbaumverkauf und den Großhandel.
Dienstleistungen: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden ebenfalls geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben möglich.
Finanzhilfen: Der Bund erweitert die Corona-Finanzhilfen für Unternehmen. Bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, soll der Höchstbetrag von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben. Auch Entlastungen für den Einzelhandel sind vorgesehen.
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