Ähnlich sieht es auch in der Hotelbranche aus. Das Wellnesshotel Neumühle Resort & SPA hat nach eigenen Angaben ebenfalls bereits seit einiger Zeit die Gehälter angepasst. Dabei gebe es keinen Mitarbeiter, der zum Mindestlohn arbeitet. Zudem zahle die Neumühle ein 13. Jahresgehalt.
„Wir arbeiten ausschließlich mit motivierenden und inspirierenden Persönlichkeiten und bezahlen nach Performance. Ein High Performer wird entsprechend gut bezahlt, was nur ein kleiner Teil der Wertschätzung ist, die wir unseren Mitarbeitern zukommen lassen“, erklärt Christoph Hoenig, Geschäftsführer Neumühle Resort & SPA.
Demnach habe der Mindestlohn keinen Einfluss auf die Personalkosten des Hotels. „Die Inflation und der hohe Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt dagegen, haben die Personalkosten um 15 Prozent steigen lassen“, erwähnt Christoph Hoenig.
Auch das Hotel Zugspitze hat nach eigener Aussage bereits zu Beginn des Jahres 2022 alle Mindestlohnanforderungen erfüllt. „Durch die Lohnerhöhungen, die wir zu Jahresbeginn umgesetzt haben, ergeben sich nun aktuell keine Veränderungen durch die Mindestlohnerhöhung“, sagt Frank Erhard, Direktor Hotel Zugspitze.
Um die Lohnkostensteigerungen auszugleichen habe das Hotel allerdings die Preise nach oben korrigieren müssen. Dies sei von den Gästen aber angenommen worden.
Umfrage zur Mindestlohnerhöhung
Dass die Anhebung des Mindestlohns viele Unternehmen in fast allen Wirtschaftszweigen dazu bringt, ihre Preise zu erhöhen, bestätigt auch eine Ifo-Konjunkturumfrage. Demnach planen 58,3 Prozent der teilnehmenden Firmen als Reaktion, ihre Preise hochzusetzen. „Das dürfte die ohnehin schon große Inflation weiter antreiben“, sagt Ifo-Arbeitsmarktexperte Sebastian Link.
Viele Befragte vermuten zudem, dass sich ihre Einkaufspreise in Folge der Mindestlohnanhebung erhöhen werden. Von den direkt betroffenen Unternehmen erwartet dies knapp die Hälfte (49,4 Prozent), unter den nicht direkt betroffenen Unternehmen beläuft sich dieser Anteil auf 29 Prozent.
Auch rechnen 52,8 Prozent mit schrumpfenden Gewinnen, 32,4 Prozent mit abnehmender Wettbewerbsfähigkeit, und 23,3 Prozent mit weniger Nachfrage als Folge der Mindestlohnerhöhung.
Unterschiede gibt es auch zwischen den Branchen: In der Gastronomie sind 78,0 Prozent der befragten Firmen von der Anhebung des Mindestlohnes betroffen, im Beherbergungssektor 65,1 Prozent der Betriebe.
Wie stark die Unternehmen betroffen sind, unterscheidet sich laut der Ifo-Studie zudem stark nach Regionen. In Westdeutschland beschäftigten vor der Erhöhung 29,1 Prozent der teilnehmenden Unternehmen Mitarbeiter zu weniger als 12 Euro pro Stunde, im Osten waren es 39,9 Prozent.
(ifo/dpa/SAKL)