Rheinland-Pfalz

Immer wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden, kann die Maske wegfallen. Empfohlen wird sie aber weiterhin. In nicht-kontrollierten Innenräumen wie beim Einkaufen oder in Behörden ist die Maske weiterhin Pflicht.

Gastronomie und Hotellerie: Es gilt jetzt wieder die 3G-Zugangsregel: geimpft, genesen oder getestet (bisher 2G plus). Die Maskenpflicht gilt nur noch für Abholsituationen, Hygienekonzepte müssen nicht mehr vorgehalten werden.

Veranstaltungen: 3G gilt bei bis zu 2.000 Teilnehmenden. Die Maske ist ab 250 Menschen Pflicht, wenn keine festen Plätze eingenommen werden. Sie entfällt bei festen Plätzen und beim Essen und Trinken. Für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Menschen gilt: 2G. Eine Ausnahme sind: nicht-immunisierte Minderjährige, die dann aber einen aktuellen Test brauchen.

Obergrenzen bei Veranstaltungen: Mit mehr als 2.000 Menschen in geschlossenen Räumen dürfen maximal 60 Prozent der Plätze genutzt werden und insgesamt nicht mehr als 6.000. Bei mehr als 2.000 Menschen gilt draußen: 75 Prozent der Platzkapazität, aber maximal 25.000 Menschen.

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