Rechtsstreit

Explorer Hotel Neuschwanstein: Urteil im Namensstreit gefallen

Das weltberühmte Schloss Neuschwanstein.
Bayerns Märchenschloss: Das Schloss Neuschwanstein. (Foto: © Gunter/adobe.stock.com)
Das Schloss Neuschwanstein ist wohl das berühmteste Bauwerk Bayerns. Neuschwanstein ist aber nicht nur ein Schloss, sondern auch eine geschützte Marke. Muss ein Hotel deswegen auf den Namenszusatz „Neuschwanstein“ verzichten?
Freitag, 03.02.2023, 11:17 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Es war ein langjähriges Ringen im Streit um die Verwendung des Namenszusatzes „Neuschwanstein“. Als Hauptkläger trat der Freistaat Bayern auf den Plan.

Bayern wollte dem Explorer Hotel Neuschwanstein auferlegen, den Namen des Schlosses nicht mehr nutzen zu dürfen. Denn diesen hat Bayern als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen.

Wie ist der Prozess im Namensstreit ausgegangen?

Bayern hat den langjährigen Prozess um das Namensrecht am berühmtesten Schloss des Freistaats vorerst verloren: Das Hotel im 24 Kilometer entfernten Nesselwang wird demnach weiter den Zusatz „Neuschwanstein“ im Namen führen dürfen.

Das Oberlandesgericht München wies nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in einem Berufungsverfahren die Klage gegen das Hotel ab.

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