Der Anwalt des Vermieters, Günther Volpers, hatte in der Verhandlung zugesichert, dass der Räumungsanspruch nicht vor diesem Mittwoch durchgesetzt wird.
Wie es nach Ablauf dieser Frist nun weitergehen sollte, war aber zunächst unklar. Denn die so deutlich verspätete Zahlung der Mietrückstände ändert nichts an dem Urteil, das dem Vermieter erlaubt, den Laden räumen zu lassen.
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Beim zuständigen Amtsgericht München lag zunächst allerdings noch kein Antrag auf Vollstreckung der Räumung vor, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Volpers wollte sich auf Anfrage nicht zum weiteren Vorgehen äußern und berief sich auf seine Schweigepflicht der von ihm vertretenen Messerschmitt Stiftung gegenüber.
Schon im Prozess hatte er betont, die Stiftung als Vermieter sei immer wieder vertröstet worden.
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