Regierungscheck des BdS
Systemgastronomie zieht Zwischenbilanz: Appelle, Lob und offene Erwartungen
von Karoline GiokasPolitische Versprechen sind kein Selbstzweck. Sie müssen auch eingelöst werden, gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen“, so BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert. Gemeinsam mit der Leiterin der Politikabteilung, Marilena Körner, macht er im Regierungscheck deutlich: Einige Weichen sind gestellt, doch es braucht jetzt Tempo, Verlässlichkeit und politische Konsequenz.

Vertrauensfrage der Politik
„Die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen auf sieben Prozent ab dem 1. Januar 2026 ist nicht nur eine wirtschaftspolitisch sinnvolle Maßnahme, sie ist ein zentrales Versprechen der Regierung. Bisher liegt jedoch noch kein Gesetzentwurf zur Umsetzung vor“, erklärt Suchert.
„Wenn die Regierung dieses Versprechen kippt, verspielt sie erneut Vertrauen“, warnt Marilena Körner. Die beiden BdS-Vertreter verweisen auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Branche: Steigende Kosten, hohe Inflation und Personalmangel setzen die Betriebe unter Druck. „Eine dauerhafte Umsatzsteuersenkung ist kein Geschenk. Sie ist die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen, eine strukturelle Unterstützung und entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unserer mittelständisch geprägten Mitgliedsunternehmen“, stellt Körner klar.
Politik muss Tarifautonomie der Sozialpartner wahren
Der BdS begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung zur Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission bekennt und deren Beschluss zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns umsetzt. Demnach soll der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen.
„Auch wenn die Erhöhung für viele unserer Mitgliedsunternehmen eine weitere spürbare Kostenbelastung darstellt, ist es ein wichtiges Zeichen, dass die Politik die Entscheidung der unabhängigen Kommission respektiert“, erklärt Markus Suchert. „Das stärkt die Tarifautonomie, denn nur die Sozialpartner kennen die betrieblichen Realitäten vor Ort und können ausgewogene Lohnentscheidungen treffen.“
Gerade in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage und bei zurückhaltendem Konsum sei maßvolles Handeln bei Lohnanpassungen entscheidend. Ein überzogener Mindestlohn wie die diskutierten 15 Euro würde den Kostendruck für Systemgastronomiebetriebe weiter erhöhen und die Beschäftigung sowie die Wettbewerbsfähigkeit gefährden.