Till Mansmann, Berichterstatter der FDP im Finanzausschuss
Till Mansmann, Berichterstatter der FDP im Finanzausschuss. Gastro-Betriebe stehen mehreren Herausforderungen gegenüber. Dennoch muss man zur Schuldenbremse zurückkehren. Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel

FDP: Wir müssen zurück zur Schuldenbremse

Auch die FDP- und Grünenfraktion aus der Ampel-Regierung verweisen auf die geleisteten Coronahilfen für das Gastgewerbe und heben die „essenzielle Rolle“ der Branche hervor. Die oft familien- und inhabergeführten Betriebe stellten eine tragende Säule des deutschen Mittelstands dar „und tragen so maßgeblich zur Stabilität unserer Wirtschaft bei“, betont etwa Till Mansmann als verantwortlicher Berichterstatter der Liberalen im Finanzausschuss. „Das verdient unsere volle Anerkennung.“ Und Mansmann erkennt auch, dass „die gegenwärtige Situation in der Gastronomie angespannt ist“. Auch 2023 bewege sich der Umsatz der Branche spürbar unter dem Vorkrisenniveau. „Die Betriebe stehen mehreren Herausforderungen gegenüber.“ 

Dennoch, so Mansmann, müsse man zur Schuldenbremse zurückkehren, „was genauso herausfordernd für den Staat ist wie für jeden Betrieb. Gegenstand der Haushaltsdebatten ist daher auch, haushälterische Spielräume so einzusetzen, dass sie den Betrieben und den Menschen in unserem Land bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung der Krisensituation bieten.“ Die Frage, ob man die geforderte Reduzierung fortsetzen könne, müsse und werde man im Lichte der November-Steuerschätzung bewerten.

Bruno Hönel, Berichterstatter der Grünen
Bruno Hönel, Berichterstatter der Grünen. Im Haushaltsentwurf für 2024 des Bundesfinanzministers ist eine weitere Verlängerung oder Entfristung der reduzierten Mehrwertsteuer für die Speisegastronomie nicht enthalten. Foto: Bruno Hönel

Grüne: Von Anfang an zeitlich befristet

Für die grüne Bundestagsfraktion verweist Berichterstatter Bruno Hönel eindeutig darauf, dass im Haushaltsentwurf für 2024 des Bundesfinanzministers Christian Lindner „eine weitere Verlängerung oder Entfristung der reduzierten Mehrwertsteuer für die Speisegastronomie nicht enthalten ist. Daher gehen wir von einer Rückkehr auf 19 Prozent aus.“ Endgültig entschieden, so sagt auch er, werde voraussichtlich nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen im November. 

Hönel führt auch aus, dass die besagte Mehrwertsteuersenkung „von Anfang an als zeitlich befristetes Instrument zur Bewältigung der Corona-Krise geplant war. Diesen Zweck hat sie nun erfüllt.“ Eine darüber hinausgehende Subvention in Höhe von geschätzten 3,3 Milliarden Euro in 2023 müsste deshalb sehr gut begründet sein. „Für die jährlichen Steuermindereinnahmen fand Minister Lindner aufgrund der angespannten Haushaltslage keinen Spielraum“, so Hönel.

Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wir setzen uns für die dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie ein 

CDU/CSU: Für dauerhafte 7-Prozent-Regel

Ganz anders die Oppositionsfraktionen: „Wir setzen uns für die dauerhafte Beibehaltung des ermä­ßig­ten Steuersatzes auf Speisen in der Gastronomie ein“, stellt Antje Tillmann als finanzpolitische Spreche­rin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klar. Nach drei Verlustjahren gehe es den heimischen Restaurants und Hotels immer noch schlecht, begründet sie und nennt Zahlen. So sei etwa durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise schon jetzt die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen. 

Deshalb habe die CDU/CSU-Fraktion schon Mitte März einen Gesetzentwurf eingebracht, der die dauerhafte Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes festschreibt. „Die Ampel lehnte ihn ab. Dies stößt bei uns auf Unverständnis“, so Antje Tillmann und merkt an, „dass die großzügigen Wahlversprechen von Olaf Scholz längst vergessen“ scheinen.

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